Chrom-VI

Chrom-VI - die gesundheitsgefährdende Verbindung

Chrom-VI basierte Stoffe gelten als allergen und in hoher Dosis krebserregend. Chrom-VI ist eine Verbindung, die sechswertige Chrom-Ionen mit Sauerstoff eingehen. Bei einer Allergie reichen meist nur kleine Chrom-VI Mengen um eine allergische Reaktion bzw. Hautreaktionen, Schwellungen oder Juckreiz hervorzurufen. Daher ist Chrom-VI auch nur in geringen Mengen in Lederprodukten erlaubt. In Arbeitshandschuhen dürfen beispielsweise nur 3 Milligramm Chrom-VI pro Kilo enthalten sein (DIN EN ISO 17075). Solche Normen gibt es momentan leider nur im Arbeitsbekleidungsbereich. Für Lederprodukte aus anderen Bereichen wie z.B. Handtaschen oder Bekleidung gibt es noch keine klaren Richtlinien. Allerdings gibt es viele politische Bewegungen, die eine Chrom-VI-Norm fordern. Konsumenten sind durch die sogenannte Bedarfsgegenstände-Verordnung geschützt. So dürfen Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Jacken, Hosen, Schuhe u.v.m. nicht gesundheitsschädigend sein. Auf Grund dieser Norm achten Lederproduzenten und Hersteller genau auf die Zusammensetzung bei der Chromgerbung. Wer sich allerdings nicht darauf verlassen will, kann auf pflanzlich gegerbte Leder umsteigen. Hier ist zu beachten, dass es auch Mischgerbungen aus Pflanzen- und Chromgerbung gibt. Besonders vorsichtig sollten Konsumenten bei Leder mit einem hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren sein, da diese die Bildung von Chrom-VI fördern.