Textilleder


Textilleder – Gebrauch und Bedeutung des Begriffs In der Werbung wird der Begriff des Textilleders gerne verwendet. Besonders bei preiswerten Möbeln taucht er häufig auf. Es handelt sich dabei um Kunstleder. Da der Begriff für den Verbraucher irreführend ist, da dieser den Unterschied nicht erkennt, ist es seit dem 08.03.2012 gesetzlich untersagt den Begriff „Textilleder“ zu verwenden. Sollte die Bezeichnung dennoch gebraucht werden, wird der Verkäufer oder Werbende vom Verband der Deutschen Lederindustrie, kurz VDL, abgemahnt. Außerdem wird dagegen mit Unterlassungserklärungen vorgegangen. Die Argumentation, dass Kunstleder auch nicht als Leder verstanden würde, wurde abgelehnt, denn der Begriff „Textilleder“ suggeriert dem Kunden, im Gegensatz zu „Kunstleder“ etwas Falsches.